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Eltern-Kind-Zimmer

beim Amtsgericht Erfurt

Sie betreuen ein Kind und werden als Zeugin oder Zeuge oder als Partei zu einem gerichtlichen Termin geladen. Manchmal wird Ihr Kind auch selbst z.B. im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens, angehört.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts aus haftungsrechtlichen Gründen die Betreuung Ihres Kindes nicht übernehmen können. Es steht Ihnen allerdings ein Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung, in dem Sie Wartezeit mit Ihrem Kind überbrücken können.

Bitte beachten Sie, dass dieses Zimmer von ihrem Kind nur im Beisein von einer Aufsichtsperson genutzt werden darf.

Bitte bringen Sie deswegen eine weitere Person mit, die in der Zeit Ihrer Zeugeneinvernahme oder persönlichen Anhörung die Aufsicht übernimmt.

Sofern es Ihnen im Einzelfall nicht möglich ist, eine Betreuung Ihres Kindes abzusichern, nehmen Sie bitte rechtzeitig vor dem Termin Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Die Telefonnummer finden Sie im Kopf des gerichtlichen Ladungsschreibens.

 

 

Eltern-Kind-Zimmer
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

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Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt

Telefon: 0361 573 555-002