Apostillen und Legalisation
Die Erteilung von Apostillen bzw. Legalisationen durch das Landgericht Meiningen erfolgt nur auf notariellen Urkunden und gerichtlichen Schriftstücken von Notarinnen und Notaren bzw. Gerichten, die dem Landgerichtsbezirk Meiningen zugehörig sind.
Anträge können unter Angabe des Landes, für das die Urkunde benötigt wird, formlos schriftlich (auf dem Postweg) gestellt werden. Dem Antrag sind die Urkunden im Original oder als Ausfertigung beizufügen. Kopien reichen nicht aus.
Eine persönliche Vorsprache zur Beglaubigung von Urkunden ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung und nur in dringenden und begründeten Ausnahmefällen möglich.
Ihren schriftlichen Antrag richten Sie bitte an die Präsidentin des Landgerichts Meiningen, Verwaltungsabteilung, Lindenallee 15, 98617 Meiningen.
Zur Bearbeitung werden folgende Angaben benötigt:
- Ihre vollständige Anschrift (Name, Vorname und Adresse)
- Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse für evtl. Rückfragen
- Angabe des Ziellandes für das Dokument.
Es werden Gebühren von jeweils 25,00 € für Apostillen und 15,00 € für Legalisationen erhoben. Sie erhalten eine Kostenrechnung von der Justizzahlstelle des Thüringer Oberlandesgerichts.
Für Rückfragen sind wir zu den regulären Telefonzeiten für Sie erreichbar (Fr. Hermann 03693/509-200 oder im Vertretungsfall Frau Raßmann 03693/509-204).

Möchten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
Landgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
Telefon: 03693 509-0
Telefax: 03693 509-540
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