„Mit dem neuen Angebot können wir den Betroffenen schwerer Straftaten noch besser helfen, das für sie besonders belastende Strafverfahren durchzustehen,“ kündigt der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts Thomas Schneider an.
Die Koordinierungsstelle nimmt Anfragen zur Psychosozialen Prozessbegleitung entgegen, klärt den Bedarf ab und vermittelt möglichst zeitnah eine passende Begleitperson. Ist die gerichtliche Beiordnung einer Begleitung nicht möglich, kann gegebenenfalls eine kostenfreie Begleitung durch die Sozialen Dienste in der Justiz erfolgen. Die Koordinierungsstelle stellt auch Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu weiterführenden Hilfsangeboten außerhalb der Justiz zur Verfügung.
Jena, den 29.11.2023
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
-Pressesprecherin-