Der Senat hat seine Entscheidungen im Wesentlichen damit begründet, dass diese drei Angeklagten seit nunmehr etwa zwei Jahren in der vorliegenden Sache in Untersuchungshaft befindlich sind. Angesichts der gesetzlichen Strafandrohung, die für den derzeit vorliegenden Tatverdacht bestehe (den vom Generalbundesanwalt angenommenen Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sieht der Senat aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme derzeit als nicht gegeben an), sei die weitere Vollstreckung der Untersuchungshaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr verhältnismäßig.
Gegen einen vierten Angeklagten wurde der bestehende Haftbefehl weiter in Vollzug belassen, da dieser nach derzeitigem Stand im Falle einer Verurteilung mit einer höheren Strafe rechnen müsse, sodass eine Fortdauer der Untersuchungshaft noch nicht unverhältnismäßig sei, wobei auch bei diesem Angeklagten derzeit kein ausreichender Verdacht hinsichtlich einer terroristischen Vereinigung vorliege.
Die Hauptverhandlung dauert gegen sämtliche Angeklagte weiter an.
Für Rückfragen steht Ihnen ab dem 08.04.2024 der zuständige Mediensprecher, Herr Richter am Oberlandesgericht Biewald, wieder zur Verfügung.
Jena, den 04.04.2024
Verfasser der Pressemitteilung:
Richter am Oberlandesgericht Warzecha-Köhler