Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 02.05.2023 Anklage gegen Leon R., Bastian A., Maximilian A. und Eric K. erhoben. Die Angeklagten seien hinreichend verdächtig, eine inländische kriminelle und terroristische Vereinigung gegründet oder sich darin mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129 Abs. 1 und 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), wobei Leon R. zur Last gelegt wird, Rädelsführer gewesen zu sein (§ 129 Abs. 5 Satz 2, § 129a Abs. 4 StGB). Daneben werden den Angeklagten u.a. mehrfache gefährliche Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstöße gegen das Waffenrecht u.a. vorgeworfen. Für den aus der Anklageschrift hervorgehenden Sachverhalt wird auf die Presseerklärung des Generalbundesanwalts bei dem Bundesgerichtshof vom 15.05.2023 Bezug genommen. Die Angeklagten befinden sich seit April 2022 in Untersuchungshaft.
Der 3. Strafsenat hat die Anklage des Generalbundesanwalts bei dem Bundesgerichtshof u.a. mit der Maßgabe zugelassen und eröffnet, dass der Senat die Vereinigung „Knockout 51“ abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts nach Aktenlage als kriminelle Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB), nicht jedoch als terroristische Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) einordnet.
Der Senat hat folgende Termine für die Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt, die jeweils im Saal 8, Haus 2, Rathenaustraße 13, 07745 Jena, stattfinden:
August 2023 | 21.08., 28.08. | 09:00 Uhr |
September 2023 | 18.09., 21.09., 28.09. | 09:00 Uhr |
Oktober 2023 | 17.10, 24.10., 25.10. | 09:00 Uhr |
November 2023 | 06.11.,07.11., 24.11. | 09:00 Uhr |
Dezember 2023 | 04.12.,05.12., 19.12.,20.12.,21.12. | 09:00 Uhr |
Januar 2024 | 08.01., 09.01.,15.01., 16.01., 22.01., 23.01., 29.01., 30.01., | 09:00 Uhr |
Februar 2024 | 12.02., 13.02., 19.02., 20.02., 26.02., 27.02., | 09:00 Uhr |
März 2024 | 04.03., 05.03., 11.03., 12.03., 18.03., 19.03., 25.03., 26.03. | 09:00 Uhr |
Es wird ein Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter durchgeführt. Auf die beiliegende Verfügung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht vom 01.08.2023 wird hingewiesen (Verfügung betreffend die Medienberichterstattung). Wegen der beschränkten Anzahl der Plätze in dem Saal für Staatschutzsachen (Saal 8, Haus 2) werden dort nur 12 Plätze für Medienvertreter zur Verfügung stehen. Es erfolgt zusätzlich eine Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter mit mindestens 40 Arbeitsplätzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung für Film- und Bildaufnahmen vor und im Gebäude des Thüringer Oberlandesgerichts - mit Ausnahme im Bereich vor und in dem Sitzungssaal - vorab mit der Akkreditierung zu beantragen ist. Über Bild- und Filmaufnahmen im Bereich vor und in dem Sitzungssaal entscheidet der Vorsitzende Richter. Es ist beabsichtigt, am ersten Verhandlungstag allen Medienvertretern im Sitzungssaal die Gelegenheit zu Film- und Bildaufnahmen vor Sitzungsbeginn zu gewähren. Im Sitzungssaal ist den Anordnungen des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht, im Medienarbeitsraum den Anordnungen des Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts Folge zu leisten. Die Persönlichkeitsrechte der am Verfahren beteiligten Personen sind zu wahren.
Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 3 St 2 BJs 4/21
Jena, den 02.08.2023
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
-Pressesprecherin-