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Hinweise des Nachlassgerichts

Das zuständige Nachlassgericht ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Erbausschlagungen können bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen werden. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch an das Amtsgericht Sondershausen (Telefon: 0361 57 35 166 00).

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Erbschaftsausschlagung.

Jede Person, die ein Testament einer verstorbenen Person im Besitz hat, ist verpflichtet dieses Testament unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern. Zur Beantragung einer Testamentseröffnung verwenden Sie bitte den dazugehörigen Vordruck und fügen gegebenenfalls die entsprechenden Dokumente bei.

Zur Vorbereitung des Erbscheinsantrag nutzen Sie bitte den anliegenden Vordruck und beachten die dort aufgeführten Hinweise.
Termine für Erbscheinsanträge sind ebenfalls telefonisch zu vereinbaren.

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Sondershausen

Möchten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?

Amtsgericht Sondershausen
Ulrich-von-Hutten-Straße 2
99706 Sondershausen

Telefon: 0361  57 35 166 00
Telefax: 0361  57 35 166 99