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Hinweise des Nachlassgerichts

Das zuständige Nachlassgericht ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Erbausschlagungen können bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen werden. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch an das Amtsgericht Nordhausen (Telefon: 03631 422-0).

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Erbschaftsausschlagung.

Jede Person, die ein Testament einer verstorbenen Person im Besitz hat, ist verpflichtet dieses Testament unverzüglich an das Nachlassgericht abzuliefern. Zur Beantragung einer Testamentseröffnung verwenden Sie bitte den dazugehörigen Vordruck und fügen gegebenenfalls die entsprechenden Dokumente bei.

Zur Vorbereitung des Erbscheinsantrag nutzen Sie bitte den anliegenden Vordruck und beachten die dort aufgeführten Hinweise.
Termine für Erbscheinsanträge sind ebenfalls telefonisch zu vereinbaren.

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Nordhausen
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

Sprechzeiten Nachlassgericht:

Persönliche Vorsprache im Amtsgericht ohne Termin
Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Möchten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?

Amtsgericht Nordhausen
Rudolf-Breitscheid-Straße 6
99734 Nordhausen

Telefon: 03631 422-0
Telefax: 03631 422-10