Zwangsversteigerungen
Wenn Sie an einer Versteigerung teilnehmen wollen, müssen Sie damit rechnen, dass von Ihnen als Bieter eine Sicherheitsleistung verlangt wird. Können Sie diese bei der Gebotsabgabe nicht vorweisen, muss das Gericht Ihr Gebot zurück weisen.
Es ist möglich, die Sicherheitsleistung vorab auf ein Konto des Amtsgerichts Mühlhausen zu überweisen.
Bitte verwenden Sie hierzu folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: Amtsgericht Mühlhausen
Kreditinstitut: Landesbank Hessen-Thüringen
BIC: HELADEFF820
IBAN: DE37 8205 0000 1302 0110 83
Verwendungszweck: 0518-K-__/__ (Aktenzeichen) und der Name des Einzahlers und Bieters
Bitte beachten Sie, dass die Sicherheitsleistung 10 % des Verkehrswertes betragen muss.
Führen Sie die Überweisung mindestens 1 Woche vor dem Versteigerungstermin aus, damit der Nachweis des Geldeinganges zum Termin vorliegt. Andererseits gilt diese als nicht erbracht.
Die Sicherheitsleistung kann auch erbracht werden durch Vorlage eines Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks eines Deutschen Kreditinstituts, soweit dieser nicht früher als 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellt wurde oder durch eine Bankbürgschaft. Sowohl Scheck als auch Bürgschaft sind im Termin auf Verlangen eines Beteiligten nach Sicherheitsleistung vorzulegen.
Eine Bareinzahlung der Sicherheitsleistung bei der Gerichtskasse ist nicht möglich.
Sollten Sie den Zuschlag in der Versteigerung nicht erhalten, wird Ihnen die gezahlte Sicherheitsleistung selbstverständlich zurück gezahlt.

Informativ
Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Mühlhausen können Sie gern der Internetseite www.zvg-portal.de entnehmen.