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Insolvenzverfahren

Insolvenzsachen

Das Amtsgericht Mühlhausen erteilt auf Antrag eine Negativbescheinigung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder Insolvenzantrages zum Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse gegenüber anderen Stellen. Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie kein laufendes Insolvenzverfahren haben und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist. Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 

Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises oder einer aktuellen Meldebescheinigung bei. Sofern in die Negativauskunft für eine andere Person beantragt wird, ist eine entsprechende schriftliche Vollmacht ebenfalls vorzulegen.

Zuständiges Insolvenzgericht

  • Zuständig ist das Gericht Ihres Wohnortes. Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Mühlhausen ist nur zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis, im Landkreis Eichsfeld, Landkreis Nordhausen oder Kyffhäuserlandkreis haben.

Kosten/Gebühren

  • Mit der Erteilung einer Negativbescheinigung ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 € verbunden (gemäß § 1 Abs. 1 ThürJKostG, §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 JVKostG i. V. mit Nr. 1401 des KV).

Es wird empfohlen diese Gebühr bei persönlicher Antragstellung bereits vor Antragstellung bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Mühlhausen im Erdgeschoss in bar einzuzahlen. Im Falle der schriftlichen Beantragung erhalten Sie eine Kostenrechnung für die Einzahlung.

 

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Mühlhausen
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

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Amtsgericht Mühlhausen
Untermarkt 17
99974 Mühlhausen

Telefon: 03601 4994 0
Telefax: 03601 4994 444