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Richterliche Geschäftsverteilung

Beschluss des Präsidiums des Amtsgerichts Bad Salzungen vom 21.11.2024 über die richterliche Geschäftsverteilung ab 01.01.2025

A

Die richterlichen Geschäfte werden nach Anhörung der betroffenen Richter ab 01.01.2025 wie folgt verteilt:

Es bearbeiten:

I. RinAGStVDirAG Schmidt

  1. Verwaltungsangelegenheiten
  2. Sämtliche Aufgaben des Einzelrichters in Strafsachen gegen Erwachsene
  3. Bewährungsaufsichten über Erwachsene
  4. Rechtshilfesachen in Strafsachen gegen Erwachsene
  5. Aufgaben des Ermittlungsrichters in Strafsachen gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche, einschließlich der Aufgaben nach §§ 111, 163c und 148a StPO
  6. Selbständige Einziehungsverfahren gegen Erwachsene
  7. Strafsachen gegen Heranwachsende und Jugendliche im Fall der Verweisung an eine „andere Abteilung“ im Sinn des § 354 Abs. 2 StPO
  8. Anfechtung von Ordnungsgeld der Schiedsstellen gem. § 24 SchStG
  9. Entscheidungen nach § 4 JVEG bei Dolmetscherkosten in Schiedsstellensachen
  10. Einwendungen gegen Kostenrechnungen der Schiedsstellen gem. § 53 SchstG
  11. Alle nicht ausdrücklich aufgeführten richterlichen Dienstgeschäfte

Vertretung:

  1. Richter am Amtsgericht Manges
  2. Richter am Amtsgericht Röhrer

II. Richter am Amtsgericht Manges

  1. Sämtliche Aufgaben des Jugendrichters in Strafsachen einschließlich der selbstständigen Einziehungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende und der Rechtshilfesachen gegen Jugendliche und Heranwachsende nach Bestand und Zugängen
  2. Bewährungsaufsichten über Jugendliche und Heranwachsende nach Bestand und Zugängen
  3. Strafsachen gegen Erwachsene im Falle der Verweisung an eine „andere Abteilung“ im Sinne des § 354 II StPO
  4. Bußgeldsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende einschließlich selbständiger Anordnungen und Anordnungen von Nebenfolgen nach §§ 27, 28 OWiG einschließlich der Rechtshilfesachen in OWi-Sachen gegen Jugendliche und Heranwachsende nach Bestand und Zugängen
  5. Betreuungssachen (XVII) einschließlich der Rechtshilfeersuchen (AR)der Organisationseinheit 4nach Bestand und Zugängen
    Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßig sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus: Das 4., 5., 6., 7., 8., 9. und 10. Verfahren; sodann wiederholt sich der ganze Turnus.
    Für Rechtshilfeersuchen (AR) in Betreuungssachen gilt folgende Regelung:
    Nach Aussonderung der Verfahren, für die die Zuständigkeit des Rechtspflegers gegeben ist, erfolgt die Zuteilung durch eine regelmäßig sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach folgendem Turnus:
    Das 4., 5., 6., 7., 8., 9. und 10. Verfahren; sodann wiederholt sich der ganze Turnus.
    Die Verfahren in der Zuständigkeit des RiAG Manges werden zur Unterscheidung zusätzlich mit dem Vorzeichen 2 gekennzeichnet.
  6. Unterbringungssachen nach Landes- und Bundesrecht, insbesondere Freiheitsentziehungssachen einschließlich der Anordnung einer Fixierung, die an einem Donnerstag und Freitag einer jeden Woche während der regulären Dienstzeit eingehen einschließlich entsprechender AR-Verfahren

Vertretung:

  1. RinAGStVDir Schmidt
  2. Richter Müllecker

III. Richter Müllecker

  1. Zivilsachen, einschließlich Arreste, einstweilige Verfügungen (C) nach Bestand und Zugängen
  2. Beweissicherungsverfahren (H) nach Bestand und Zugängen
  3. Rechtshilfesachen in Zivilsachen (2 AR, 42 AR) nach Bestand und Zugängen
  4. Entscheidungen über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 7 Beratungshilfegesetz
  5. Sämtliche Zwangsvollstreckungssachen, einschließlich der Anordnungen von Durchsuchungsmaßnahmen nach § 758 ZPO und Rechtshilfesachen mit Ausnahme der Verfahren, für die die Zuständigkeit des Rechtspflegers gegeben ist
  6. Nachlasssachen nach Bestand und Zugängen
  7. Unterbringungssachen nach Landes- und Bundesrecht, insbesondere Freiheitsentziehungssachen einschließlich der Anordnung einer Fixierung, die an einem Dienstag und Mittwoch einer jeden Woche während der regulären Dienstzeit eingehen einschließlich entsprechender AR-Verfahren.

Vertretung:

  1. Richterin am Amtsgericht Dr. Heinelt
  2. Richter am Amtsgericht Manges

IV. Richterin am Amtsgericht Dr. Heinelt

  1. Die Familiensachen, einschließlich einstweiliger Anordnungen (F, AR) mit Ausnahme der Verfahren, für die die Zuständigkeit des Rechtspflegers gegeben ist, nach Bestand und Zugängen der Organisationseinheit 2. Die Zuteilung erfolgt durch eine sich regelmäßig wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 7., 8., 9. und 10. Verfahren, sodann wiederholt sich der Turnus.
  2. Rechtshilfe in Familiensachen (1 AR, 41 AR) und Schutzschriften in Familiensachen (1 AR/SC) nach Bestand und Zugängen der Organisationseinheit 2. Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßige sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 7., 8., 9. und 10. Verfahren, sodann wiederholt sich der Turnus.
  3. Entscheidungen über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in Familien- und Vormundschaftssachen nach Bestand und Zugängen der Organisationseinheit 2. Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßige sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 7., 8., 9. und 10. Verfahren, sodann wiederholt sich der Turnus
  4. Bußgeldsachen gegen Erwachsene einschließlich selbständiger Anordnungen und Anordnungen von Nebenfolgen nach §§ 27, 28 OWiG einschließlich der Rechtshilfesachen in OWi-Sachen der Organisationseinheit 1 nach Bestand und Zugängen.
    Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßig sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 1., 3., 5., 7. und 9. Verfahren; sodann wiederholt sich der ganze Turnus.
    Die Verfahren in der Zuständigkeit der RinAG Dr. Heinelt werden zur Unterscheidung zusätzlich mit dem Vorzeichen 1 gekennzeichnet.

Vertretung:

  1. Richter Müllecker
  2. Richterin am Amtsgericht Möller

V. Richter am Amtsgericht Röhrer

  1. Die Familiensachen einschließlich einstweiliger Anordnungen (F, AR) mit Ausnahme der Verfahren, für die die Zuständigkeit des Rechtspflegers gegeben ist, nach Bestand und Zugängen der Organisationseinheit 1.
    Die Zuteilung erfolgt durch eine sich regelmäßig wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 5. und 6. Verfahren, sodann wiederholt sich der Turnus.
  2. Rechtshilfe in Familiensachen (1 AR, 41 AR) und Schutzschriften in Familiensachen (1 AR/SC) nach Bestand und Zugängen der Organisationseinheit 1.
    Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßige sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 5. und 6. Verfahren, sodann wiederholt sich der Turnus.
  3. Entscheidungen über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in Familien- und Vormundschaftssachen nach Bestand und Zugängen der Organisationseinheit 1.
    Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßige sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 5. und 6. Verfahren, sodann wiederholt sich der Turnus.
  4. Bestand der Familiensachen (F), Rechtshilfe in Familiensachen (1 AR, 41 AR) und Entscheidungen über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in Familien- und Vormundschaftssachen der Organisationseinheit 1
  5. Betreuungssachen (XVII) einschließlich der Rechtshilfeersuchen (AR) der Organisationseinheit 2 nach Bestand und Zugängen
    Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßig sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus: Das 1., 2. und 3. Verfahren; sodann wiederholt sich der ganze Turnus.
    Für Rechtshilfeersuchen (AR) in Betreuungssachen gilt folgende Regelung: Nach Aussonderung der Verfahren, für die die Zuständigkeit des Rechtspflegers gegeben ist, erfolgt die Zuteilung durch eine regelmäßig sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 1., 2. und 3. Verfahren; sodann wiederholt sich der ganze Turnus.
    Die Verfahren in der Zuständigkeit des RiAG Röhrer werden zur Unterscheidung zusätzlich mit dem Vorzeichen 1gekennzeichnet.
  6. Verfahren nach § 24 ThürVwZVG, § 20 PAG, Aufgaben des Richters nach § 21 ThürOBG und dem Bundespolizeigesetz
  7. Privatklageverfahren gegen Erwachsene, Heranwachsende und Jugendliche nach Bestand und Zugängen
  8. Freiheitsentziehungssachen nach Bundesrecht (u. a. Abschiebungshaft gem. §§ 415 ff FamFG), die während der regulären Dienstzeit eingehen einschließlich entsprechender AR-Verfahren
  9. Unterbringungssachen (XIV) nach Landes- und Bundesrecht, insbesondere Freiheitsentziehungssachen einschließlich der Anordnung einer Fixierung, die montags während der regulären Dienstzeit eingehen einschließlich entsprechender AR-Verfahren

Vertretung:

  1. Richterin am Amtsgericht Möller
  2. Richterin am Amtsgericht Dr. Heinelt

VI. Richterin am Amtsgericht Möller

  1. Die Familiensachen, einschließlich einstweiliger Anordnungen (F, AR) mit       Ausnahme der Verfahren, für die die Zuständigkeit des Rechtspflegers gegeben ist, nach Bestand und Zugängen der Organisationseinheit 3.
    Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßige sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 1., 2., 3. und 4. Verfahren, sodann wiederholt sich der ganze Turnus.
  2. Rechtshilfe in Familiensachen (1 AR, 41 AR) und Schutzschriften in      Familiensachen (1 AR/SC) nach Bestand und Zugängen der Organisationseinheit 3.
    Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßige sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 1., 2., 3. und 4. Verfahren, sodann wiederholt sich der ganze Turnus.
  3. Entscheidungen über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in Familien- und Vormundschaftssachen nach Bestand und Zugängen der Organisationseinheit 3.
    Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßige sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 1., 2., 3. und 4. Verfahren, sodann wiederholt sich der ganze Turnus.
  4. Bußgeldsachen gegen Erwachsene einschließlich selbständiger Anordnungen und Anordnungen von Nebenfolgen nach §§ 27, 28 OWiG einschließlich der Rechtshilfesachen in OWi-Sachen der Organisationseinheit 2nach Bestand und Zugängen.
    Die Zuteilung erfolgt durch eine regelmäßig sich wiederholende Verteilung der Neuzugänge nach Folgendem Turnus:
    Das 2., 4., 6., 8. und 10. Verfahren; sodann wiederholt sich der ganze Turnus.
    Die Verfahren in der Zuständigkeit der RinAG Möller werden zur Unterscheidung zusätzlich mit dem Vorzeichen 2 gekennzeichnet.

Vertretung:

  1. Richter am Amtsgericht Röhrer
  2. RinAGStVDirAG Schmidt

C) Allgemeine Regelungen

  1. Über die Ablehnung eines Richters, seine Selbstablehnung oder bei Zweifeln über seinen Ausschluss kraft Gesetzes (§§ 27 Abs. 3 S. 1, 330 StPO, 71 OWiG) entscheidet der Richter, dessen Geschäftsaufgabe der des abgelehnten Richters im Geschäftsverteilungsplan unmittelbar folgt, bei dessen Verhinderung wiederum der Nächstfolgende usw. Der erste in der Geschäftsverteilung benannte Richter gilt als der auf den letztgenannten folgende.
    Der zuständige Vertreter des abgelehnten Richters ist jedoch nur dann zur Entscheidung über die Ablehnung berufen, wenn alle anderen Richter abgelehnt sind oder sich für befangen halten.

  2. Urlaub, Dienstbefreiung, Krankheit, dienstliche Abwesenheit und Unerreichbarkeit eines Richters lösen den Vertretungsfall aus. Der Vertretungsfall tritt auch ein, wenn der zu Vertretende ab Eingang eines Eilantrages mindestens 60 Minuten oder bis zum Dienstende aus dienstlichen Gründen (z. Bsp. bei Verhandlungen, Anhörungen) an der Amtsausübung verhindert ist.
    Soweit Richtern mehrere Geschäftsaufgaben zugeteilt sind, hat bei notwendiger gleichzeitiger Inanspruchnahme des Richters die im Geschäftsverteilungsplan zuerst genannte Dienstverrichtung den Vorrang. Entsprechendes gilt bei gleichzeitigem Ausfall mehrerer Vertretungen. Der Direktor des Amtsgerichts oder sein Vertreter stellt im Zweifelsfall die tatsächliche Verhinderung fest.

  3. Die Zuweisung der Verfahren zu den Richtern erfolgt nach dem Eingang der Verfahren bei Gericht.

  4. Bei den Freiheitsentziehungssachen, die den Richtern in wochentäglicher Zuständigkeit zugeteilt worden sind, verbleibt es bei der originär begründeten Zuständigkeit in allen weiteren amtsgerichtlichen Angelegenheiten des Verfahrens.

  5. Zusätzlich gelten folgende Regelungen:

    forumSTAR-BETR
     

    Bei allen XVII und AR-Verfahren in richterlicher Zuständigkeit werden die Eingänge auf der Grundlage eines Blockturnus zugeteilt.
    Ein Turnus umfasst dabei 10 Eingänge. Davon entfallen auf die Organisationseinheit 2(zuständige/r Richter/in) 3 Eingänge und auf die Organisationseinheit 4 (zuständige/r Richter/in) 7Eingänge.
    Die turnusmäßige Zuteilung der Verfahren erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Geschäftsstelle.

    Zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres wird mit der Zuteilung 1 begonnen.

    Bis zum 31.12.2024 anhängige Verfahren werden entsprechend dem fortlaufenden Turnus von 3 und 7 Verfahren den Organisationseinheiten 2 und 4 zugeordnet. Der Turnus beginnt mit den ältesten noch anhängigen 3 Verfahren, die der Organisationseinheit 2 zugeordnet werden.

    forumSTAR-Familie
     

    Bei allen F und AR-Verfahren in richterlicher Zuständigkeit werden die Eingänge auf der Grundlage je eines Blockturnus zugeteilt. Ein Turnus umfasst dabei 10 Eingänge. Davon entfallen auf die Organisationseinheit 1 (zuständige/r Richter/in) 2, auf die Organisationseinheit 2 (zuständige/r Richter/in) 4 und auf die Organisationseinheit 3 (zuständige/r Richter/in) 4 Eingänge.
    Die turnusmäßige Zuteilung der Verfahren erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Geschäftsstelle.

    forumSTAR-Straf

    Bei allen Bußgeldsachen gegen Erwachsene einschließlich selbständiger Anordnungen und Anordnungen von Nebenfolgen nach §§ 27, 28 OWiG einschließlich der Rechtshilfesachen in OWi-Sachen gegen Erwachsene werden die Eingänge auf der Grundlage je eines Blockturnus zugeteilt.
    Ein Turnus umfasst dabei 2 Eingänge. Davon entfällt auf die Organisationseinheit 1 (zuständige/r Richter/in) 1 und auf die Organisationseinheit 2 (zuständige/r Richter/in) ebenfalls 1 Eingang. Die turnusmäßige Zuteilung der Verfahren erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Geschäftsstelle.
    Zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres wird mit der Zuteilung 1 begonnen.
    Bis zum 31.12.2024 anhängige Verfahren gehen abwechselnd auf die Organisationseinheit 1 und 2 über. Es beginnt mit dem ältesten noch anhängigen Verfahren die Organisationseinheit 1.

  6. a) Bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Verfahren in Zivil- und Familiensachen gilt: Maßgebend sind die jeweils ersten Buchstaben der vom Kläger/Antragsteller gewählten Beklagten-/Antragsgegnerbezeichnungen, bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Verfahren gegen denselben Beklagten/Antragsgegner der erste Buchstabe der vom Kläger/Antragsteller gewählten Eigenbezeichnung, bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Verfahren von denselben Aktivparteien gegen dieselben Passivparteien ergibt sich die Reihenfolge aus der Höhe des Streitwertes; der niedrigere Streitwert ist vor dem höheren einzutragen, bei nicht bezifferten Ansprüchen ist der Streitwert nach den Grundsätzen des § 25 GKG vorläufig zu ermitteln.

    b) Die Eingangsregistrierung in Zivil- und Familiensachen erfolgt in folgender Weise:
    - Alle Neueingänge eines Tages werden dem für die zentrale Registrierung bestimmten Bediensteten (Geschäftsstellenverwalterin) vorgelegt.
    - Dieser registriert mit Dienstbeginn des folgenden Arbeitstages die Verfahren in der oben festgelegten Reihenfolge.

    c) Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen, einstweiligen Anordnungen und Arrestanträge sind von der Poststelle oder - falls sie dort eingesehen werden - von den Geschäftsstellen mit der genauen Eingangszeit zu versehen. Sie sind sodann unverzüglich dem das Register führenden Beamten vorzulegen. Dieser trägt sie sofort an nächst bereiter Stelle in das Register ein.

  7. a) Werden zwischen den Parteien oder Beteiligten in derselben Sache Hauptsacheverfahren, Beweissicherungsverfahren, Arreste oder einstweilige Verfügungs- oder Anordnungsverfahren anhängig, so ist für das später anhängig gemachte Verfahren der Richter zuständig, der für die Bearbeitung des zuerst anhängig gewordenen Verfahrens zuständig war.
    Diese Sonderzuständigkeit gilt in Familienverfahren unter Nichtanrechnung auf den Turnus.

    b) Betrifft eine Familiensache (F oder AR) denselben Personenkreis eines beim Familiengericht Bad Salzungen bereits anhängigen Verfahrens (F oder AR), so ist das Referat dieser Familiensache auch für die neu eingegangene Familiensache zuständig.

    c) Betrifft eine Familiensache (F oder AR) denselben Personenkreis eines beim Familiengericht Bad Salzungen anhängig gewesenen Verfahrens (F oder AR), so ist das Referat für das neue Verfahren zuständig, bei dem das frühere Verfahren anhängig war, wenn der „die anhängig gewesene Familiensache einleitende Antrag“ im laufenden Kalenderjahr vor dem Eingang der neuen Sache eingegangen ist (Vorbefassung). Waren oder sind mehrere Referate vorbefasst, so wird die Sache dem Referat zugewiesenen, bei der die nach dem Datum des Antragseingangs jüngste Sache anhängig war/ist.

    d) Nach erneuter Aufnahme eines weggelegten oder abgeschlossenen Verfahrens in Familiensachen, insbesondere für die Wiederaufnahme von ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahren, erfolgt die Verteilung auf die Dezernate 1 F, 2 F und 3 F in folgendem Turnus. Das 1. Verfahren wird 1 F, das 2. Verfahren wird 2 F und das dritte Verfahren wird 3 F zugeteilt. Sodann wiederholt sich der Turnus. Zum 01.01.2025 wird mit der Zuteilung 1 begonnen.

  8. Wird die Geschäftsverteilung geändert, so erfasst die Neuregelung nur neu eingehende Verfahren; anhängige Verfahren werden durch die Neuregelung nicht berührt, es sei denn, das Präsidium bestimmt ausdrücklich eine Änderung der Zuständigkeit für die anhängigen Verfahren.

  9. Zu den einzelnen Geschäftsaufgaben gehören auch die jeweils in der betreffenden Aufgabe anfallenden richterlichen Geschäfte nach dem Rechtspflegergesetz (insbesondere nach §§ 4 Abs. 3, 5, 6, 7, 10 und 11 RpflG).

  10. Kann der regelmäßige 1. und 2. Vertreter nicht tätig werden, treten an dessen Stelle die übrigen Richter des Amtsgerichts in der in diesem Geschäftsverteilungsplan festgesetzten Reihenfolge, beginnend mit den Richtergeschäftsaufgaben.

    • Ri Müllecker

    • RAG Röhrer

    • RinAG Dr. Heinelt

    • RinAG Möller

    • RinAGStVDir Schmidt

    • RAG Manges

  11. Sämtliche Güterichtersachen des Gerichts und die Rechtshilfe in Güterichtersachen werden durch den Güterichterpool am Landgericht Meiningen bearbeitet.

 

Friebertshäuser - Präsidentin des Landgerichts

Manges - Richter am Amtsgericht

Röhrer - Richter am Amtsgericht

Dr. Heinelt - Richterin am Amtsgericht

Möller - Richterin am Amtsgericht

 

Hinweis: Der Geschäftsverteilungsplan gibt den Stand vom 01. Januar 2025 wieder. Eventuelle Änderungen im laufenden Geschäftsjahr können gern bei dem Amtsgericht Bad Salzungen erfragt werden.

 

Gerichtsgebäude Amtsgericht Bad Salzungen
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