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Grundbuch

Für das Anfordern eines Grundbuchauszuges verwenden Sie bitte das Formular "Anforderung einer Grundbuchabschrift". Bitte füllen Sie dieses aus und übersenden es mit der Post (nicht per E-Mail).

Hinweis: Im Internet gibt es verschieden Online-Angebote zum Anfordern eines Grundbuchauszuges. Hierbei handelt es sich um private Anbieter, deren Kosten nicht die Gerichtsgebühren für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug (10,00 €) bzw. beglaubigten Grundbuchauszug (20,00 €) beinhalten. Diese Gerichtsgebühren werden allein über die Justizzahlstelle zusätzlich berechnet.

Das Grundbuchamt ist telefonisch von montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar!

Bei Fragen zu den von den Finanzämtern versendeten Informationsschreiben zur Grundsteuerreform steht Ihnen die Serviceseite des Freistaates Thüringen nebst Angabe zur Grundsteuer-Hotline zur Verfügung: https://finanzamt.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/infoschreiben-und-hotline.

Sollten Sie Angaben für Ihre Feststellungserklärung für das Finanzamt benötigen (Bodenrichtwert, Flurangaben, Flurstücksnummern, Grundstücksart, Gemarkung und Nutzungsart) können Sie die dafür vorgesehene und extra eingerichtete Serviceseite der Finanzämter nutzen:

https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html.

 

 

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Jena
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

Telefonsprechzeiten:

montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr