Schulklassenbetreuung
Beim Amtsgerichts Erfurt besteht in allen anhängigen Prozesssachen, insbesondere in Straf- und Zivilsachen, die Möglichkeit, dass interessierte Schulklassen an den öffentlichen Verhandlungen teilnehmen können.
Welche Verhandlungen eignen sich für die Teilnahme von Schulklassen?
Hierfür eignen sich besonders Zivil- und Strafverfahren. In Zivilverfahren entscheiden beim Amtsgericht grundsätzlich die Einzelrichterin oder der Einzelrichter, in Strafsachen neben der Strafrichterin bzw. dem Strafrichter auch das Schöffengericht, bestehend aus einer Berufsrichterin bzw. einem Berufsrichter und zwei Schöffen.
Grundsätzlich sind alle Verhandlungen öffentlich, nur in Ausnahmefällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Die Schülerinnen und Schüler erleben den Ablauf und Inhalt einer gerichtlichen Verhandlung. Regelmäßig besteht auch die Möglichkeit Fragen zu stellen, insbesondere an die von berufswegen am Verfahren beteiligten Richterin bzw. Richter, Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt und Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt.
Ist eine Voranmeldung der Schulklassen erforderlich?
Die Voranmeldung ist im Hinblick auf die grundsätzliche Öffentlichkeit der Verhandlung kein „muss“; allerdings empfiehlt sie sich, allein schon wegen des vorhandenen Platzkontingents. Darüber hinaus können Sie nur über eine Voranmeldung erfahren, ob, wann und welche Verhandlungen am jeweiligen Tage stattfinden. Die Voranmeldung ist möglich über die Telefonnummer 0361 – 3776 110 (soweit Sie eine Zivilverhandlung besuchen wollen) oder über 0361 – 3776 143 (soweit Sie eine Strafverhandlung besuchen wollen).
Achtung: Eingangskontrolle - Gepäckkontrolle
Das Gericht ist als öffentliches Gebäude für jeden frei zugänglich. Aus Sicherheitsgründen findet jedoch beim Betreten des Gebäudes eine Personen- und Gepäckkontrolle statt. Bitte bringen Sie einen Personalausweis mit.
Alle Besucherinnen und Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und ähnliches (Messer, auch Taschenmesser, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagstöcke, Schlagringe und sonstige gefährlichen Gegenstände, auch zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführte Gegenstände) unterzogen. Diese Gegenstände dürfen nicht mit in das Gerichtsgebäude genommen werden.
Um die Kontrolle zu erleichtern, wird gebeten, nach Möglichkeit auf die Mitnahme von Taschen und Gepäck – soweit es möglich ist - zu verzichten.
Für die mit einer Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten, insbesondere Wartezeiten - in Stoßzeiten von bis zu 30 Minuten - an den Kontrollpunkten bitten wir um Verständnis.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizzentrum Erfurt zum Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Personen ein Film- und Fotoverbot gilt.

Möchten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Telefon: 0361 3776-110 - wenn Sie eine Zivilverhandlung besuchen wollen oder
Telefon: 0361 3776-143 - soweit Sie eine Strafverhandlung besuchen wollen