Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Nachlasssachen

Erreichbarkeit der Nachlassabteilung

Sprechzeiten des Nachlassgerichts:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich:
13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:

Montag bis Freitag

von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr

sowie

Montag, Dienstag und Donnerstag

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Während der Sprechzeiten ist eine telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet.

Für eine telefonische Terminabsprache wählen Sie bitte folgende Telefonnummer:

Name des Verstorbenen, dessen Nachname mit dem Buchstaben beginnt:

A – J : 0361 – 573 555 – 015 oder 028

K – R : 0361 – 573 555 – 017 oder 047

S – Z : 0361 – 573 555 – 019

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rechtsberatung  nicht erfolgen darf, insbesondere auch nicht über laufende Fristen im Falle einer Erbausschlagung.


Das Amtsgericht Erfurt ist als Nachlassgericht dann örtlich zuständig, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Erfurt hatte. Das Nachlassgericht ist im Wesentlichen zuständig für folgende Tätigkeiten:

  • Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen

Auch handschriftliche Testamente können Sie in die amtliche Verwahrung geben. Bitte bringen Sie neben dem in Verwahrung zu nehmenden Testament Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde mit.

  • Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen

Soll nach dem Tod einer Person ein Testament oder Erbvertrag vom Amtsgericht eröffnet werden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis der antragstellenden Personen
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen, Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten,
  • Liste aller Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten – die mit dem Verstorbenen verwandt sind (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) und die erben würden, wenn es kein Testament gäbe. Diese Personen müssen vom Nachlassgericht am Verfahren beteiligt werden.
  • Namen und Anschriften von weiteren Verfahrensbeteiligten (z. B. Testamentsvollstrecker, Vermächtnisnehmer)
     
  • Erteilung von Erbscheinen

Soll nach dem Tode einer Person, ein Erbschein beantragt werden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis der antragstellenden Personen;
  • ggf. schriftliche Vollmachten der übrigen Miterben, soweit nur ein Miterbe den Antrag stellt;
  • Sterbeurkunde des Verstorbenen; ggf. Eheurkunde und ggf. Urteil bzw. Beschluss über die rechtskräftige Ehescheidung
  • Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten;
  • Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden von allen Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten – die als Miterben in Betracht kommen, auch soweit diese Personen vorverstorben sind und ihrerseits beerbt wurden. mit dem Verstorbenen verwandt sind (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) und die erben würden, wenn es kein Testament gäbe. Diese Personen müssen vom Nachlassgericht am Verfahren beteiligt werden.
     
  • Erteilung Testamentvollstreckerzeugnissen
     
  • Beurkundung von Erbausschlagungen

Soll nach dem Tode einer Person, eine Erbausschlagung beurkundet werden, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis der antragstellenden Personen;
  • Angaben zum dem Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort);
  • Mitteilung über den Zeitpunkt der Kenntnis von der Erbschaft (bitte Unterlagen mitbringen, soweit vorhanden);
  • Mitteilung von Personen – einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten –, die ansonsten als Erben (z. B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) in Betracht kommen könnten; bei minderjährigen Kindern sind bitte die Geburtsurkunden mitzubringen.

Erbausschlagungserklärungen können auch von jedem deutschen Notar beurkundet werden.

Die Tätigkeit des Nachlassgerichts ist regelmäßig gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Hinweise zum Thema Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier.

Wissenswertes zum Thema „Nachlass“ finden Sie über die Internetseite der Senatsverwaltung Berlin.

 

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Erfurt
Bildrechte bei der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft

Möchten Sie Kontakt zu uns aufnehmen?

Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt


Für eine telefonische Terminabsprache wählen Sie bitte folgende Telefonnummer:

Name des Verstorbenen, dessen Nachname mit dem Buchstaben beginnt:

A – J : 0361 573 555 – 015 oder 028

K – R : 0361 573 555 – 017 oder 047

S – Z : 0361 573 555 – 019