Insolvenzsachen
Das Amtsgericht Erfurt erteilt auf Antrag eine Negativbescheinigung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder Insolvenzantrages zum Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse gegenüber anderen Stellen. Die Negativauskunft bescheinigt Ihnen, dass Sie kein laufendes Insolvenzverfahren haben und dass in den letzten 5 Jahren die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mangels Masse abgewiesen worden ist. Die Auskunft wird Ihnen nur auf Antrag erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweisoder Reisepass
Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises oder einer aktuellen Meldebescheinigung bei. Sofern in die Negativauskunft für eine andere Person beantragt wird, ist eine entsprechende schriftliche Vollmacht ebenfalls vorzulegen.
Zuständiges Insolvenzgericht
- Zuständig ist das Gericht Ihres Wohnortes. Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Erfurt ist nur zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Erfurt oder Weimar bzw. in den Landkreisen Sömmerda, Gotha, Weimarer Land oder des Ilmkreises haben.
Kosten/Gebühren
Mit der Erteilung einer Negativbescheinigung ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 € verbunden (gemäß § 1 Abs. 1 ThürJKostG, §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 JVKostG i. V. mit Nr. 1401 des KV).
Es wird empfohlen diese Gebühr bei persönlicher Antragstellung bereits vor Antragstellung bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Erfurt im Erdgeschoss Zimmer E. 002 in bar einzuzahlen. Im Falle der schriftlichen Beantragung erhalten Sie eine Kostenrechnung für die Einzahlung.

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Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Telefon: 0361 573 555-002
Telefax: 0361 573 555-000