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Güterichter

Information zum Güterichterverfahren

Seit 2009 bietet das Amtsgericht Erfurt das Güterichterverfahren an. In erster Linie richtet sich das Verfahren an Verfahrensbeteiligte eines Zivilprozesses, ist hierauf allerdings nicht beschränkt. Das Güterichterverfahren ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, das es den Beteiligten ermöglicht soll, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden.

Der Güterichter, der selbst nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist, verhilft den Beteiligten in der Güteverhandlung zu einer eigenverantworteten Lösung ihres Konflikts; er setzt dabei moderne Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere auch die Mediation ein. Darüber hinaus kann der Güterichter auf Wunsch der Beteiligten einen Prozessvergleich protokollieren.

Was ist eine durch einen „Güterichter“ unterstützte Verhandlung?

Im Mittelpunkt der Verhandlung stehen nicht einzelne Rechtsansprüche, sondern die Interessen der Beteiligten. Die Beteiligten beteiligen sich aktiv am Verfahren. Sie erhalten Gelegenheit, ihre Anliegen, Interessen und Vorschläge darzustellen. Der Güterichter wird die Beteiligten hierbei unterstützen. Der Güterichter bedient sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zwischen den Beteiligten zu fördern, so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen und für alle Beteiligten eine akzeptable Lösung zu finden. Er vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander.

Dem Güterichter steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Er beschränkt sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine tragfähige Lösung ihres Konfliktes zu erarbeiten.

Welche Voraussetzungen müssen für eine güterichterliche Verhandlung vorliegen?

Da das Ziel des Verfahrens vor dem Güterichter die einvernehmliche Beilegung des Konflikts ist, ist die Freiwilligkeit eines der wichtigsten Voraussetzungen der Mediation. Nur der freiwillige Entschluss aller Beteiligten, ein Verfahren vor dem Güterichter aufzunehmen und durchzuführen, kann die notwendigen Voraussetzungen und den entsprechenden Rahmen für die Entwicklung tragender Lösungen schaffen. Das Merkmal der Freiwilligkeit beinhaltet auch, dass jeder der Beteiligten das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann.

Die Unterstützung durch den Güterichter ist in Zivilprozess- einschließlich Wohnungseigentums- und Familiensachen möglich. Allerdings ist das Verfahren hierauf nicht beschränkt; beispielsweise können auch Zwangsvollstreckungs- und Nachlassverfahren für dieses konsensuale Verfahren geeignet sein. Grundvoraussetzung ist jedoch ein bereits anhängiges Verfahren beim Amtsgericht Erfurt.

Welche Vorteile sind mit einer güterichterlichen Verhandlung verbunden?

Das Verfahren bietet den Beteiligten die Möglichkeit, den Konflikt umfassend und zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Beteiligten zu lösen. Die Beteiligten eines Rechtsstreits übertragen die Konfliktlösung nicht einem Dritten. Sie bleiben vielmehr in jeder Lage dieses Verfahrens selbst verantwortlich und können so eine „eigene“ Lösung erarbeiten. Die Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung ist tragfähiger und trägt eher zu einer Befriedung der Beteiligten bei als eine gerichtliche Entscheidung.

Ein Termin zur Güteverhandlung wird regelmäßig kurzfristig bestimmt werden können. Ein oft langwieriger Prozess kann so vermieden werden. Es besteht die Möglichkeit, den Streit bereits in einem frühen Verhandlungsstadium beizulegen. Der Termin für die Güteverhandlung findet zudem zeitnah statt, so dass auch für den Fall, dass keine Einigung gelingt, kein großer Zeitverlust eintritt. Finden die Beteiligten keine Lösung, wird der Rechtsstreit bei dem Prozessgericht fortgesetzt.

Für die Durchführung der Verhandlung existiert regelmäßig ein größeres Zeitfenster für eine intensive Erörterung der Anliegen der Beteiligten. Zudem besteht die Möglichkeit, weitere Konflikte, die nicht bei Gericht anhängig sind, in das Güteverfahren mit einzubeziehen.

Zudem können nicht am Verfahren beteiligte Dritte, deren Interessen aber mit betroffen sind, auf Bitten der Beteiligten hinzugezogen werden und an der Verhandlung teilnehmen.

Der Gütetermin ist nicht öffentlich. Der Güterichter behandelt den Inhalt einer Güterichtersitzung vertraulich, auch gegenüber dem zuständigen Richter, der zur Entscheidung berufen ist.

Wer ist als Güterichter tätig?

Als Güterichter sind beim Amtsgericht Erfurt speziell ausgebildete Richter und Richterinnen tätig. Diese Ausbildung absolviert versetzt sie in die Lage, eine Güterichterverhandlung vermittelnd und konfliktlösend zu leiten. Die Güterichterin bzw. der Güterichter sind niemals gleichzeitig zur Entscheidung in der betreffenden Rechtssache berufen.

Wie läuft das Güterichterverfahren ab?

Das Verfahren vor dem Güterichter ist ein gestuftes Verfahren. Es nimmt regelmäßig 2 Stunden in Anspruch, manchmal auch länger. Eingangs wird der Güterichter das Verfahren erklären. In einem nächsten Schritt haben die Beteiligten Gelegenheit, den Sachverhalt darzustellen. Hier ist Raum für eine umfassende Darstellung, für Wünsche und Sorgen der Beteiligten. Auch Zuhören ist gefragt. Es werden sodann Lösungsmöglichkeiten entwickelt und bewertet. Damit soll die Basis für eine einvernehmliche Lösung des Konflikts geschaffen werden. Der Erfolg einer Verhandlung vor dem Richter ist davon abhängig, dass sich die Beteiligten aktiv einbringen und offen sind für Neues.

Ist das Verfahren erfolgreich, endet es mit einer schriftlichen und ggf. auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren vor dem Streitrichter ist dann – je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben – beendet, indem die Beteiligten beispielsweise einen gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder die Klage zurückgenommen wird.

Führt die Güterichterverhandlung nicht zum Erfolg, werden die Akten ohne Aufzeichnung an das Prozessgericht zurückgegeben.

An der Güteverhandlung nehmen die Beteiligten des Rechtsstreits und - sofern sie anwaltlich vertreten sind - ihre Verfahrensbevollmächtigten teil.

Entstehen zusätzliche Kosten?

Wenn ein Rechtsstreit bereits anhängig ist, entstehen im Vergleich zum üblichen gerichtlichen Verfahren keine zusätzlichen Gerichts- und Anwaltskosten.

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Erfurt
Bildrechte bei der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft

Haben Sie Fragen?

Bild: Güterichter
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne die Güterichterinnen und Güterichter des Amtsgerichts Erfurt oder unsere Mitarbeiterin in der Geschäftstelle der Güterichterabteilung
(Telefon: 0361 57 35 55-169) zur Verfügung.