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Hinweis zum Medienarbeitsraum - Staatsschutzverfahren gegen Leon R. u.a. Az. 3 St 2 BJs 4/21 -


Erstellt von Thüringer Oberlandesgericht

Die Sitzungspolizeiliche Anordnung vom 04.08.2023 wurde dahingehend abgeändert, dass ab dem Hauptverhandlungstermin vom 06.11.2023 der Medienarbeitsraum nicht mehr zur Verfügung gestellt wird.

Da an den zurückliegenden Sitzungstagen die für Medienvertreter reservierten Plätze im Verhandlungssaal überwiegend unbesetzt geblieben sind und auch der Medienarbeitsraum selbst nur von einem oder allenfalls zwei Journalisten genutzt wurde, kann der für dienstinterne Zwecke (wie Schulungen) benötigte Raum nicht länger freigehalten werden.

Im Falle eines sich abzeichnenden erhöhten Medieninteresses (etwa zum Prozessende hin) wird die Wiedereröffnung des Medienarbeitsraumes in Aussicht gestellt.


Jena, den 06.11.2023


Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
-Pressesprecherin-