Da an den zurückliegenden Sitzungstagen die für Medienvertreter reservierten Plätze im Verhandlungssaal überwiegend unbesetzt geblieben sind und auch der Medienarbeitsraum selbst nur von einem oder allenfalls zwei Journalisten genutzt wurde, kann der für dienstinterne Zwecke (wie Schulungen) benötigte Raum nicht länger freigehalten werden.
Im Falle eines sich abzeichnenden erhöhten Medieninteresses (etwa zum Prozessende hin) wird die Wiedereröffnung des Medienarbeitsraumes in Aussicht gestellt.
Jena, den 06.11.2023
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
-Pressesprecherin-