Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hatte am 30.04.2026 Anklage gegen den aus dem Irak stammenden Mann erhoben. Der Angeklagte sei hinreichend verdächtig, sich als Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 bis 3 StGB).
Im September 2014 soll sich der im Jahr 1960 geborene Angeklagte in Mossul (Irak) freiwillig dem sog. „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen haben. Nach dem Treueeid auf den Kalifen des IS sei der Angeklagte in verschiedenen Funktionen für den IS tätig gewesen, u.a. als leitender Mitarbeiter im Bereich Medien und Propaganda und als Kämpfer. Im Juli 2014 sei der Angeklagte bei Gefechten schwer verletzt worden. Im Zeitraum von August 2015 bis Dezember 2016 soll der Angeklagte dann verschiedene Aufgaben innerhalb der Islamischen Polizei übernommen und sich weiterhin aktiv an Kampfhandlungen beteiligt haben. Im Gegenzug soll der Angeklagte Sold und andere Geldleistungen für sich und seine Familie erhalten haben. In der zweiten Jahreshälfte 2017 soll der Angeklagte aus dem Irak ausgereist sein.Er befindet sich seit Dezember 2025 in Untersuchungshaft.
Der Senat hat folgende Termine für die Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt, die jeweils im Saal 8, Haus 2, Rathenaustraße 13, 07745 Jena, stattfinden:
Dienstag, 28.07.2026,10:00 Uhr,
Freitag, 31.07.2026, 10:00 Uhr,
Donnerstag, 20.08.2026, 10:00 Uhr,
Dienstag, 25.08.2026, 10:00 Uhr,
Donnerstag, 27.08.2026, 10:00 Uhr,
Montag, 31.08.2026, 10:00 Uhr,
Freitag, 04.09.2026, 10:00 Uhr,
Montag, 07.09.2026, 10:00 Uhr,
Freitag, 18.09.2026, 10:00 Uhr,
Freitag, 25.09.2026, 10:00 Uhr,
Dienstag, 20.10.2026, 10:00 Uhr,
Donnerstag, 22.10.2026, 10:00 Uhr,
Dienstag, 27.10.2026, 10:00 Uhr.
Für die bessere Einschätzung des Platzbedarfs wird bis zum 15.07.2026 um eine kurze Rückmeldung, ob Interesse an der Teilnahme besteht, per E-Mail an tholg.pressestelle@justiz.thueringen.de gebeten. Derzeit ist nicht beabsichtigt, ein Akkreditierungsverfahren durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Film- und Bildaufnahmen vorab unter tholg.pressestelle@justiz.thueringen.de eine Genehmigung zu beantragen ist. Im Sitzungssaal ist den Anordnungen des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Folge zu leisten.
Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 3 St 344 OJs 1/19
Jena, 09.07.2026
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
- Pressesprecherin -