Richterliche Geschäftsverteilung
Richterliche Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt ab 01.04.2025
Dezernat 1
- Betreuungssachen (2 XVII), bei denen der aktuelle Wohnort des/der Betroffenen in den Gemeinden - gem. Liste in der Anlage - liegt
- Verfahren, die freiheitsentziehende Maßnahmen betreffen, bei denen der aktuelle Wohnort des/der Betroffenen in den Gemeinen - gem. Liste in der Anlage – liegt (2 XVII)
- Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen einschließlich der Abschiebehaftsachen (2 XIV)
- Entscheidungen über Befangenheitsanträge gem. § 45 ZPO, § 27 StPO und gem. § 6 FamFG
Dezernat 2
- Einzelne gegen Erwachsene gerichtete richterliche Anordnungen in Straf- und Bußgeldsachen (Gs) einschließlich der dem Ermittlungs- und Haftrichter zugewiesenen Sachen
- Strafbefehlssachen (Cs) und Strafsachen des Einzelrichters (Ds) ohne Jugendrichtersachen
- Privatklagesachen (Bs) – einschließlich der gegen Jugendliche und Heran- wachsende gerichteten Privatwiderklagen
- Betreuungssachen, bei denen der aktuelle Wohnort des/der Betroffenen in den Gemeinden – gem. Liste in der Anlage – liegt (3 XVII)
- Verfahren, die freiheitsentziehende Maßnahmen betreffen, bei denen der aktuelle Wohnort des/der Betroffenen in den Gemeinden – gem. Liste in der Anlage – liegt (3 XVII)
- Güterichtersachen
Dezernat 3
- Familiensachen (F) mit den Endnummern 2 – 7
- Zwangsvollstreckungssachen (M)
Dezernat 4
- Amtsgerichtliche allgemeine Zivilsachen und H-Sachen mit den Endnummern 7 – 0
- Richterliche Anordnungen in Straf- und Bußgeldsachen (Gs), soweit sie sich gegen Jugendliche und Heranwachsende richten einschließlich der dem Ermittlungs- und Haftrichter zugewiesenen Sachen und der jugendrichterlichen Ermahnungen
- Strafbefehlssachen (Cs) und Strafsachen des Einzelrichters (Ds jug./Hw), soweit sie sich gegen Jugendliche und Heranwachsende richten
- Bußgeldsachen (OWi) einschließlich Erzwingungshaftsachen, soweit sie sich gegen Jugendliche und Heranwachsende richten
- Vollstreckungen in Jugendstrafsachen
- Schöffenwahlausschuss
- Entscheidungen über Befangenheitsanträge gem. § 45 ZPO, § 27 StPO und gem. § 6 FamFG.
- Zurückverweisungen gemäß § 354 Abs. 2 StPO,
Dezernat 5
- Familiensachen (F) mit den Endnummern 8 - 1
- Güterichtersachen
- Betreuungssachen, bei denen der aktuelle Wohnort des/der Betroffenen in den Gemeinden – gem. Liste in der Anlage – liegt (1 XVII)
- Verfahren, die unterbringungsähnliche Maßnahmen betreffen, bei denen der aktuelle Wohnort des/der Betroffenen in den Gemeinden – gem. Liste in der Anlage – liegt (1 XVII)
Dezernat 6
- Amtsgerichtliche allgemeine Zivilsachen und H-Sachen mit den Endnummern 1 – 6
- Nachlasssachen (UR IV und UR VI)
- Alle Verfahren der Spalten I bis III des Urkundenregisters (UR), insbesondere Beratungshilfesachen
- Bußgeldsachen einschließlich Erzwingungshaftsachen
Alle anfallenden AR- und Rechtshilfesachen werden dem jeweils einschlägigen Dezernat zugewiesen.
Ist bezüglich einer der Parteien in Familiensachen bereits ein Verfahren vor dem Familiengericht anhängig, so folgt die Zuständigkeit des neu eingeleiteten Verfahrens der Zuständigkeit des bereits anhängigen Verfahrens.
Bei Ausfall, sowohl des ersten, als auch des zweiten Vertreters, erfolgt die Vertretung durch den jeweils dem Dezernenten im Alphabet nachfolgenden, in Verwaltungssachen durch den dienstältesten Richter.
Für nicht aufgeführte Angelegenheiten ist die Direktorin des Amtsgerichts zuständig.
Heiligenstadt, 01.04.2025
Anlage (zur Zuständigkeit in Betreuungssachen ab 01.04.2025)

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