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Sprechzeiten Nachlassgericht Suhl

Montag, Dienstag und Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Erbscheinanträge und Erbausschlagungen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich sind.

Für die Beantragung eines Erbscheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge:
    Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Den Erbschein beantragen kann jede Person, die als gesetzlicher Erbe/Miterbe in Frage kommt.

    Folgende Unterlagen sind immer vorzulegen:
    - Sterbeurkunde des Erblassers
    - Heiratsurkunde der letzten Ehe
    - ggf. Nachweis des Todes des Ehegatten (Sterbeurkunde)
    - ggf. Nachweis der Scheidung der letzten Ehe durch Vorlage rechtskräftiges Scheidungsurteil
    - Geburtsurkunden aller Kinder des Erblassers (eheliche, nichteheliche, adoptierte)
    - sollte der Erblasser vorverstorbene Kinder haben, so sind deren Sterbeurkunden und die Geburtsurkunden/Namen/Daten aller leiblichen Nachkommen dieses vorverstorbenen Kindes mitzubringen
    - sollte der Erblasser kinderlos gewesen sein, so sind die Angaben zu Eltern/Geschwistern bzw. deren Abkömmlingen erforderlich und mit entsprechenden Personenstandsurkunden zu belegen. Diese werden Ihnen im Einzelfall durch das Nachlassgericht mitgeteilt.

    Alle Personenstandsurkunden, die die gesetzliche Erbfolge nachweisen sind im Original oder in öffentlich beglaubigter Form vorzulegen.
    Die Person, die den Erbschein beantragt, muss sich durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen.
    Angaben zu dem Vermögen der verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes sind erforderlich. Bei Grundbesitz sind wenn möglich die Grundsteuermessbescheide des Finanzamts vorzulegen.
    Schriftliche Erklärungen/ Vollmachten der nichterschienenen Miterben sind vorzulegen, in denen diese sich mit der Erteilung des Erbscheins einverstanden erklären.

  2. Erbschein aufgrund testamentarischer Erbfolge:
    Ist ein notarielles Testament vorhanden, ist nur in besonderen Fällen ein Erbschein erforderlich. Bei handschriftlichen Testamenten wird meist die Vorlage eines Erbscheins verlangt. In diesem Fall sind in der Regel keine Personenstandsurkunden vorzulegen. Die Person, die den Erbschein beantragt, muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können und schriftliche Erklärungen der nichterschienenen Miterben vorlegen, in denen diese sich mit der Erteilung des Erbscheins einverstanden erklären.

Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie das Nachlassverzeichnis bereits ausgefüllt zum vereinbarten Termin mitbringen.

Beurkundung von Erbausschlagungen

Soll nach dem Tode einer Person, eine Erbausschlagung beurkundet werden, bedarf es beim Amtsgericht Suhl einer gesonderten Terminabsprache. Sie können zu den genannten Sprechzeiten vorsprechen oder telefonisch einen Termin vereinbaren.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis der antragstellenden Personen;
  • Angaben zu dem Verstorbenen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Sterbedatum, letzter Wohnsitz und Sterbeort);
  • Mitteilung über den Zeitpunkt der Kenntnis von der Erbschaft (bitte Unterlagen mitbringen, soweit vorhanden);
  • Mitteilung von Personen - einschließlich deren Postanschriften und Geburtsdaten -, die ansonsten als Erben (z.B. Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) in Betracht kommen könnten; bei minderjährigen Kindern sind bitte die Geburtsurkunden mitzubringen.

Im Übrigen wird auf das "Merkblatt Erbausschlagung" verwiesen.

Erbausschlagungen können auch bei jedem Notar beurkundet werden.

Wenn Sie in einem Nachlassverfahren eine Vollmacht erteilen wollen, nutzen Sie bitte das Formular "Vollmacht".

 

Bild: Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Suhl
Bildrechte beim Thüringer Oberlandesgericht

So erreichen Sie uns:

Amtsgericht Suhl
Hölderlinstraße 1
98527 Suhl

Telefon: +49 (0) 3681 7344-00
Telefax: +49 (0) 3681 7344-09