Grundbuch
Allgemeine Hinweise
Das Grundbuch ist ein vom Amtsgericht als Grundbuchamt geführtes amtliches Register. Es dient der Begründung und der Auskunft über die Eigentums- und sonstigen Belastungsverhältnisse am Grundeigentum.
Die Grundbuchämter sind für die Führung der Grundbücher aller in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Grundbuchamtsbezirk ist somit der Amtsgerichtsbezirk.
Grundbuchauszüge und Grundbucheinsichten
Wer ein Grundbuch oder die Grundakten einsehen oder einen Grundbuchausdruck erhalten möchte, hat sein "berechtigtes Interesse" darzulegen, da der eingetragene Eigentümer und andere Berechtigte gegen unbefugte Einsicht oder bloße Neugier zu schützen sind.
Ein berechtigtes Interesse haben grundsätzlich:
- der/die Eigentümer/in, der/die Erbbauberechtigte/r,
- der/die dinglich (eingetragene) Berechtigte eines in Abteilung II oder III eingetragenen Rechtes,
- Personen, die im Besitz eines Vollstreckungstitels gegen den/die Eigentümer/in, die /den Erbbauberechtigte/n oder dinglich Berechtigten sind,
- Personen, die im Besitz einer Vollmachtsurkunde eines Einsichtsberechtigten sind.
Bloßes Kauf- oder Mietinteresse an einem Grundstück begründet noch kein "berechtigte Interesse".
Grundbuchauszüge können durch einen formlosen schriftlichen Antrag oder durch persönliche Vorsprache beim Grundbuchamt beantragt werden. Die Anforderung eines Grundbuchauszuges per E-Mail ist nicht möglich.
Für das Anfordern eines Grundbuchauszuges können Sie das nebenstehende Formular verwenden. Bitte füllen Sie das Formular aus und übersenden es unterschrieben mit der Post. Zur Legitimierung fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises bei. Für Rückfragen wird um Angabe der Telefonnummer gebeten.
Die Gebühren für einen Grundbuchausdruck betragen:
- 10,00 € für einen einfachen Ausdruck
- 20,00 € für einen amtlichen Ausdruck.
Hinweis: Im Internet gibt es verschiedene Online-Angebote zum Anfordern eines Grundbuchauszuges. Hierbei handelt es sich um private Anbieter, deren Kosten oftmals nicht die Gerichtsgebühren enthalten. Gerichtsgebühren werden zusätzlich und ausschließlich über die Justizzahlstelle im Nachgang berechnet.
Berichtigung des Namens im Grundbuch
Die Namensberichtigung kann durch einen formlosen schriftlichen Antrag oder durch persönliche Vorsprache beim Grundbuchamt beantragt werden. Dem Antrag ist die Eheurkunde oder die Namensänderungsurkunde im Original beizufügen. Die Berichtigung erfolgt kostenfrei.
Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge
Die Grundbuchberichtigung kann durch einen formlosen schriftlichen Antrag oder durch persönliche Vorsprache beim Grundbuchamt beantragt werden. Vorzulegen sind eine Ausfertigung des Erbscheins oder eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Handelt es sich um einen Nachlassvorgang des Amtsgerichts Eisenach reiche die Bezugnahme auf die Nachlassakte (Aktenzeichen) aus. Die Berichtigung des Grundbuches aufgrund Erbfolge ist gebührenfrei, wen der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Todestag beim Grundbuchamt eingeht.
Löschung von Wohn- und Nießbrauchrechten nach dem Versterben des Berechtigten
Die Löschung kann durch einen formlosen schriftlichen Antrag oder durch persönliche Vorsprache beim Grundbuchamt beantragt werden. Vorzulegen ist die Sterbeurkunde des Berechtigten im Original.
Löschung von Grundschulden
Zur Löschung von Rechten in Abteilung III des Grundbuches sind vorzulegen:
- die Löschungsbewilligung des jeweiligen Gläubigers (Kreditgebers),
- eine Zustimmungserklärung aller Eigentümer zur Löschung des Rechts, bei der die Unterschrift der Eigentümer durch einen Notar öffentlich beglaubigt werden muss!
- bei Briefrechten: der erteilte Grundschuld- oder Hypothekenbrief.
Hinweis: Wenn kein Hypotheken- oder Grundschuldbrief erteilt ist, enthält der Eintragungstext der Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch den Vermerk "ohne Brief" oder "brieflos".
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Grundbuchamtes gerne telefonisch zu den Sprechzeiten zur Verfügung (Tel.: 03691/247 122-124).

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Amtsgericht Eisenach
Theaterplatz 5
99817 Eisenach
Telefon: 03691 247-0
Telefax: 03691 247-200
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Grundbuchamtes gerne telefonisch zu den Sprechzeiten zur Verfügung (Tel.: 03691/247 122-124)