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Zeugen- und Opferschutz

Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straftat zu werden. Egal, ob es um einen Taschendiebstahl, eine schwere Körperverletzung oder eine andere Straftat geht: Man ist durch die Straftat verletzt oder verstört und weiß danach oft nicht, was man machen soll.

Als Zeugin bzw. als Zeuge nehmen Sie eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe wahr. Sie helfen dem Gericht, die Wahrheit zu erforschen. Das Amtsgericht Rudolstadt bietet in allen anhängigen Prozesssachen - insbesondere Straf-, Zivil- und Familiensachen - folgende Unterstützung für Zeuginnen und Zeugen an.

Information

Es werden Fragen beantwortet, die Sie im Zusammenhang mit der Zeugenvernehmung haben. Es ist möglich, bereits einige Tage vor der Verhandlung einen Gerichtssaal zu besichtigen oder in einem anderen Verfahren als Zuschauer teilzunehmen. Wir können Ihnen Informationen über die Rechte als Opfer einer Straftat geben und bei der Vermittlung von Opferschutzeinrichtungen behilflich sein.

Praktische Unterstützung

Dazu gehört z.B. Hilfe bei der Orientierung im Gerichtsgebäude, Begleitung für Zeuginnen und Zeugen mit Körperbehinderung.

Weitere Informationen

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehen Ihnen Umfangreiche Rechte zu. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zur Hilfe für Opfer sowie zur Gewaltprävention. Dort ist auch das Merkblatt für Opfer einer Straftat in verschiedenen Sprachen abrufbar.

 

Möchten Sie Kontakt aufnehmen?

Zeugen- und Opferschutzbetreuer des Amtsgerichts Rudolstadt

Amtsgericht Rudolstadt
Marktstraße 54
07407 Rudolstadt

Telefon:
03672  449 – 201
Frau Streich - Verwaltungsgeschäftsstelle

Hinweis: 
Der Service beinhaltet keine Rechtsberatung!