Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Urteilsverkündung im Verfahren vor dem Landgericht Gera zum Tod einer Dreijährigen in Bad Blankenburg


Erstellt von Landgericht Gera

In dem Strafverfahren wegen Mordes durch Unterlassen, Misshandlung von Schutzbefohlenen u.a. vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Gera (Az. 7 KLs 120 Js 1978/23 jug) ist am heutigen 16.06.2025 nach 34 Hauptverhandlungstagen das Urteil gesprochen wurden.

Der 30-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (von welcher ein Jahr bereits als vollstreckt gilt). Die Kammer hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die 23-jährige Angeklagte und Mutter des verstorbenen Kindes wurde wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie in Tatmehrheit mit Betrug zu einer Einheitsjugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Zudem wurde gegen sie die Einziehung von Taterträgen im Umfang von 2.997,00 € angeordnet.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte in seinem Schlussvortrag für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe und für die Angeklagte eine Einheitsjugendstrafe von 9 Jahren beantragt.

Die Verteidigung der Angeklagten hat in ihren Schlussvorträgen für diese jeweils Freispruch beantragt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Gera, den 16.06.2025

Verfasser der Pressemitteilung:

Richter am Landgericht Berzau
-Pressesprecher-