Der 30-jährige Angeklagte wurde wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (von welcher ein Jahr bereits als vollstreckt gilt). Die Kammer hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die 23-jährige Angeklagte und Mutter des verstorbenen Kindes wurde wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie in Tatmehrheit mit Betrug zu einer Einheitsjugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Zudem wurde gegen sie die Einziehung von Taterträgen im Umfang von 2.997,00 € angeordnet.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte in seinem Schlussvortrag für den Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe und für die Angeklagte eine Einheitsjugendstrafe von 9 Jahren beantragt.
Die Verteidigung der Angeklagten hat in ihren Schlussvorträgen für diese jeweils Freispruch beantragt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gera, den 16.06.2025
Verfasser der Pressemitteilung:
Richter am Landgericht Berzau
-Pressesprecher-