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Termine für die Hauptverhandlung in dem Staatsschutzverfahren gegen Kevin N. u.a. („Knockout 51“) Az. 1 St 2 BJs 153/23 (2)


Erstellt von Thüringer Oberlandesgericht

Der 1. Strafsenat des Thüringer Oberlandesgerichts hat für das Verfahren folgende Verhandlungstemine festgesetzt:

April 2025

28.04.2025

29.04.2025

jeweils 09:30 Uhr

Mai 2025

05.05.2025

06.05.2025

12.05.2025

13.05.2025

jeweils 09:30 Uhr

Juni 2025

03.06.2025

05.06.2025

12.06.2025

16.06.2025

17.06.2025

23.06.2025

24.06.2025

27.06.2025

jeweils 09:30 Uhr

Juli 2025

21.07.2025

22.07.2025

jeweils 09:30 Uhr

August 2025

11.08.2025

12.08.2025

18.08.2025

19.08.2025

20.08.2025

jeweils 09:30 Uhr

September 2025

11.09.2025

12.09.2025

17.09.2025

18.09.2025

23.09.2025

24.09.2025

29.09.2025

30.09.2025

jeweils 09:30 Uhr

Oktober 2025

13.10.2025

14.10.2025

21.10.2025

22.10.2025

27.10.2025

28.10.2025

jeweils 09:30 Uhr

November 2025

04.11.2025

05.11.2025

11.11.2025

12.11.2025

25.11.2025

26.11.2025

jeweils 09:30 Uhr

Dezember

01.12.2025

02.12.2025

08.12.2025

09.12.2025

15.12.2025

17.12.2025

jeweils 09:30 Uhr

 

Die Termine finden jeweils im Sitzungssaal 8, 1. OG, H2-104 (Staatsschutzsaal) Haus 2, Rathenaustraße 13, 07745 Jena, statt.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 06.09.2024 Anklage gegen Kevin N., Patrick W. und Marvin W. erhoben. Die Angeklagten Kevin N. und Marvin W. seien u.a. der Mitgliedschaft in einer inländischen kriminellen und terroristischen Vereinigung („Knockout 51“) hinreichend verdächtig. Kevin N. wird zudem vorgeworfen, diese Vereinigung gegründet und als Rädelsführer gehandelt zu haben. Patrick W. soll diese terroristische Vereinigung unterstützt haben. Für den aus der Anklageschrift hervorgehenden Sachverhalt wird ergänzend auf die Presseerklärung des Generalbundesanwalts bei dem Bundesgerichtshof vom 19.09.2024 Bezug genommen.

Die Angeklagten Kevin N. und Marvin W. befinden sich seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft.

Für Medienvertreter wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Für die Modalitäten des Akkreditierungsverfahrens wird auf die beiliegende Verfügung vom 01.04.2025 wird hingewiesen. Wegen der beschränkten Anzahl der Plätze in dem Saal für Staatschutzsachen werden dort nur 12 Plätze für Medienvertreter zur Verfügung stehen. Es erfolgt - bei Bedarf - zusätzlich eine Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter mit mindestens 40 Arbeitsplätzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung für Film- und Bildaufnahmen vor und im Gebäude des Thüringer Oberlandesgerichts - mit Ausnahmen für den Bereich unmittelbar vor sowie für den Sitzungssaal - vorab mit der Akkreditierung zu beantragen ist. Über Bild- und Filmaufnahmen im Bereich vor und in dem Sitzungssaal entscheidet der Vorsitzende Richter. Es ist beabsichtigt, am ersten Verhandlungstag allen Medienvertretern im Sitzungssaal die Gelegenheit zu Film- und Bildaufnahmen vor Sitzungsbeginn zu gewähren. Im Sitzungssaal ist den Anordnungen des Vorsitzenden Richters und im Medienarbeitsraum den Anordnungen des Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts Folge zu leisten. Die Persönlichkeitsrechte der am Verfahren beteiligten Personen sind zu wahren.

Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 1 St 2 BJs 153/23


Jena, den 03.04.2025

Verfasserin der Medienmitteilung:

Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
- Mediensprecherin -