April 2025 | 28.04.2025 29.04.2025 | jeweils 09:30 Uhr |
Mai 2025 | 05.05.2025 06.05.2025 12.05.2025 13.05.2025 | jeweils 09:30 Uhr |
Juni 2025 | 03.06.2025 05.06.2025 12.06.2025 16.06.2025 17.06.2025 23.06.2025 24.06.2025 27.06.2025 | jeweils 09:30 Uhr |
Juli 2025 | 21.07.2025 22.07.2025 | jeweils 09:30 Uhr |
August 2025 | 11.08.2025 12.08.2025 18.08.2025 19.08.2025 20.08.2025 | jeweils 09:30 Uhr |
September 2025 | 11.09.2025 12.09.2025 17.09.2025 18.09.2025 23.09.2025 24.09.2025 29.09.2025 30.09.2025 | jeweils 09:30 Uhr |
Oktober 2025 | 13.10.2025 14.10.2025 21.10.2025 22.10.2025 27.10.2025 28.10.2025 | jeweils 09:30 Uhr |
November 2025 | 04.11.2025 05.11.2025 11.11.2025 12.11.2025 25.11.2025 26.11.2025 | jeweils 09:30 Uhr |
Dezember | 01.12.2025 02.12.2025 08.12.2025 09.12.2025 15.12.2025 17.12.2025 | jeweils 09:30 Uhr |
Die Termine finden jeweils im Sitzungssaal 8, 1. OG, H2-104 (Staatsschutzsaal) Haus 2, Rathenaustraße 13, 07745 Jena, statt.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 06.09.2024 Anklage gegen Kevin N., Patrick W. und Marvin W. erhoben. Die Angeklagten Kevin N. und Marvin W. seien u.a. der Mitgliedschaft in einer inländischen kriminellen und terroristischen Vereinigung („Knockout 51“) hinreichend verdächtig. Kevin N. wird zudem vorgeworfen, diese Vereinigung gegründet und als Rädelsführer gehandelt zu haben. Patrick W. soll diese terroristische Vereinigung unterstützt haben. Für den aus der Anklageschrift hervorgehenden Sachverhalt wird ergänzend auf die Presseerklärung des Generalbundesanwalts bei dem Bundesgerichtshof vom 19.09.2024 Bezug genommen.
Die Angeklagten Kevin N. und Marvin W. befinden sich seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft.
Für Medienvertreter wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Für die Modalitäten des Akkreditierungsverfahrens wird auf die beiliegende Verfügung vom 01.04.2025 wird hingewiesen. Wegen der beschränkten Anzahl der Plätze in dem Saal für Staatschutzsachen werden dort nur 12 Plätze für Medienvertreter zur Verfügung stehen. Es erfolgt - bei Bedarf - zusätzlich eine Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter mit mindestens 40 Arbeitsplätzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung für Film- und Bildaufnahmen vor und im Gebäude des Thüringer Oberlandesgerichts - mit Ausnahmen für den Bereich unmittelbar vor sowie für den Sitzungssaal - vorab mit der Akkreditierung zu beantragen ist. Über Bild- und Filmaufnahmen im Bereich vor und in dem Sitzungssaal entscheidet der Vorsitzende Richter. Es ist beabsichtigt, am ersten Verhandlungstag allen Medienvertretern im Sitzungssaal die Gelegenheit zu Film- und Bildaufnahmen vor Sitzungsbeginn zu gewähren. Im Sitzungssaal ist den Anordnungen des Vorsitzenden Richters und im Medienarbeitsraum den Anordnungen des Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts Folge zu leisten. Die Persönlichkeitsrechte der am Verfahren beteiligten Personen sind zu wahren.
Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 1 St 2 BJs 153/23
Jena, den 03.04.2025
Verfasserin der Medienmitteilung:
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
- Mediensprecherin -