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Das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts gegen Ibrahim M. G. und Ramin N. ist rechtskräftig geworden - Az. 3 St 2 BJs 65/24 -


Erstellt von Thüringer Oberlandesgericht

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.12.2025 die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen.

Damit ist das Urteil vom 27.02.2025, mit dem Ibrahim M. G. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten und Ramin N. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und zwei Monaten verurteilt worden waren, rechtskräftig geworden. Die Verurteilten, die der Ideologie des „Islamischen Staats“ anhingen, hatten einen Anschlag auf den Schwedischen Reichstag geplant.

Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 3 St 2 BJs 65/24

Jena, den 21.01.2026


Verfasserin der Pressemitteilung:

Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
-Pressesprecherin-