Damit ist das Urteil vom 27.02.2025, mit dem Ibrahim M. G. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten und Ramin N. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und zwei Monaten verurteilt worden waren, rechtskräftig geworden. Die Verurteilten, die der Ideologie des „Islamischen Staats“ anhingen, hatten einen Anschlag auf den Schwedischen Reichstag geplant.
Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 3 St 2 BJs 65/24
Jena, den 21.01.2026
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
-Pressesprecherin-