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Das Thüringer Oberlandesgericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens und setzt Termine für die Hauptverhandlung fest (Staatsschutzverfahren gegen Suhail A.) - Az. 3 St 344 OJs 1/22 -


Erstellt von Thüringer Oberlandesgericht

Der 3. Strafsenat - Senat für Staatsschutzsachen - des Thüringer Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom 02.02.2026 die Anklage gegen Suhail A. zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Termine für die Hauptverhandlung finden ab dem 09.04.2025 im Thüringer Oberlandesgericht in Jena statt.

Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hatte am 06.06.2025 Anklage gegen den aus Syrien stammenden Mann erhoben. Der Angeklagte sei hinreichend verdächtig, sich als Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 bis 3 StGB).

Ab September 2014 soll sich der 1983 geborene Angeklagte in Syrien der bewaffneten Vereinigung „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“ angeschlossen haben, die sich zuvor aus ehemaligen Angehörigen der syrischen Armee gebildet hatte. Diese Vereinigung beteiligte sich an dem seit 2011 andauernden Bürgerkrieg mit Waffengewalt und Sprengstoffanschlägen. Der Angeklagte habe die Ziele und die Vorgehensweise der Vereinigung gekannt und gebilligt. Er soll als Kämpfer und Fahrer für die Vereinigung tätig gewesen sein und dafür Sold erhalten haben. 

Der Senat hat folgende Termine für die Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt, die jeweils im Saal 8, Haus 2, Rathenaustraße 13, 07745 Jena, stattfinden:

Donnerstag, 09.04.2026, 10:00 Uhr,
Dienstag, 14.04.2026, 10:00 Uhr,
Donnerstag, 23.04.2026, 10:00 Uhr,
Dienstag, 05.05.2026, 10:00 Uhr,
Dienstag, 12.05.2026, 10:00 Uhr.

Für die bessere Einschätzung des Platzbedarfs wird um eine kurze Rückmeldung, ob Interesse an der Teilnahme besteht, per E-Mail an tholg.pressestelle@justiz.thueringen.de bis zum 06.03.2026 gebeten. Derzeit ist nicht beabsichtigt, ein Akkreditierungsverfahren durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Film- und Bildaufnahmen vorab unter tholg.pressestelle@justiz.thueringen.de eine Genehmigung zu beantragen ist. Im Sitzungssaal ist den Anordnungen des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Folge zu leisten.

Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 3 St 344 OJs 1/22


Verfasserin der Pressemitteilung:

Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
-Pressesprecherin-

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