Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat am 12.08.2024 Anklage gegen die beiden aus Afghanistan stammenden Männer erhoben. Der Angeklagte Ibrahim M. sei hinreichend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt und sich in dieser als Mitglied betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB). Bei Ramin N. bestehe der hinreichende Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Beiden Angeklagten werden zudem die Verabredung zur Begehung eines Verbrechens (§ 30 Abs. 2 StGB i.V.m. § 211 StGB) sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 a) AWG i.V.m. jeweils einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union) vorgeworfen.
Die Angeklagten sollen seit 2023 Anhänger der Ideologie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) gewesen sein. Ibrahim M. soll sich dem regionalen Ableger „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK) als Mitglied angeschlossen und unter Beteiligung von Ramin N. Spenden für die Vereinigung gesammelt haben.
Im Auftrag des ISPK sollen die Angeklagten einen Anschlag im Bereich des schwedischen Parlaments in Stockholm geplant haben. Dabei sollten möglichst viele Polizisten und andere Personen mit Schusswaffen getötet werden. Vor ihrer Verhaftung am 19.03.2024 scheiterten aber mehrere Versuche der Angeklagten, sich Waffen zu beschaffen.
Der Senat hat zunächst folgende Termine für die Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt, die jeweils im Saal 8, Haus 2, Rathenaustraße 13, 07745 Jena, stattfinden:
Freitag, 15.11.2024, 10:00 Uhr,
Donnerstag, 28.11.2024, 10:00 Uhr,
Montag, 09.12.2024, 10:00 Uhr,
Donnerstag, 12.12.2024, 10:00 Uhr,
Dienstag, 17.12.2024, 10:00 Uhr,
Donnerstag, 19.12.2024, 10:00 Uhr,
Freitag, 20.12.2024, 10:00 Uhr,
Dienstag, 07.01.2025, 10:00 Uhr,
Montag, 20.01.2025, 10:00 Uhr,
Dienstag, 21.01.2025, 10:00 Uhr,
Freitag, 24.01.2025, 10:00 Uhr.
Für die Organisation und eine bessere Einschätzung des Platzbedarfs wird um eine kurze Rückmeldung, ob Interesse an der Teilnahme besteht, per E-Mail an tholg.pressestelle@justiz.thueringen.de bis zum 25.10.2024 gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Film- und Bildaufnahmen vorab unter tholg.pressestelle@justiz.thueringen.de eine Genehmigung zu beantragen ist. Im Sitzungssaal ist den Anordnungen des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Folge zu leisten.
(Thüringer Oberlandesgericht, Az.: 3 St 2 BJs 65/2)
Jena, den 15.10.2024
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Oberlandesgericht Dr. Steinle
-Pressesprecherin-