Rechtsreferendare (höherer Dienst)

Einstellungstermine: jeweils zum 2. Mai und 1. November
Bewerbungsfrist: bis zu 3 Monate vor dem Einstellungstermin beim Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status: Beamtenverhältnis auf Widerruf und ab 01.05.2016 Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Dauer des Vorbereitungsdienstes: 25 Monate einschließlich schriftlicher und mündlicher Prüfung
Bewerbungsunterlagen können Sie gern den Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz entnehmen.
Dort befinden sich auch weitere Informationen sowie Links zu den wichtigsten gesetzlichen Vorschriften, z.B. zum Thüringer Juristenausbildungsgesetz (ThürJAG) zur Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung in den jeweils aktuellen Fassungen (ThürJAPO).
Bitte beachten Sie!
Das Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst, wonach die zukünftig einzustellenden Rechtsreferendare den juristischen Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses absolvieren werden, wurde am 30. März 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen veröffentlicht (GVBl. 2016, Nr. 3, S. 150 bis 152) und ist am 31. März 2016 in Kraft getreten.